Mit dem Kulturlastenausgleich entlasten mehrere Kantone Zürich und Luzern dafür, dass diese bedeutende Kulturinstitutionen betreiben. Dem Ausgleich beigetreten sind neben Zürich und Luzern Aargau, Schwyz, Uri und Zug. Nidwalden leistet einen freiwilligen Beitrag.
Auch Obwalden zahlt freiwillig in den Kulturlastenausgleich ein. Die Stimmberechtigten haben 2009 einen Beitritt abgelehnt und damit eine veritable Krise verursacht.
Obwalden, um ein gutes Image bemüht, sah sich darauf zu freiwilligen Einzahlungen in den Kulturlastenausgleich gezwungen. Der Kantonsrat genehmigte 2010 für die Jahre 2011 bis 2013 einen Betrag von total 1,215 Millionen Franken.
Beitrags-Erhöhung wird abelehnt
Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat einen erneuten Kredit für drei Jahre. Zugleich schlug er vor, dass der Betrag auf 1,458 Millionen Franken erhöht wird. Er begründete dies damit, dass die Zahl der Obwaldner Besucher um rund 20 Prozent angestiegen sei.
Einer Mehrheit des Obwaldner Parlaments ging diese Erhöhung jedoch zu weit. Das System zur Erhebung der Zuschauerzahlen sei geändert worden und zeige keinen eindeutigen Trend. Einstimmig beschloss der Rat deshalb, die Beiträge auf dem bisherigen Stand zu belassen.
Von dem beschlossenen Rahmenkredit gehen 90 Prozent an den Kanton Luzern und 10 Prozent an den Kanton Zürich. Nutzniesser sind das KKL Luzern, das Luzerner Theater und das Luzerner Sinfonieorchester sowie in Zürich das Opernhaus, das Schauspielhaus und die Tonhalle.