Der Regierungsrat will die gesetzlichen Grundlagen besser an die aktuell herrschenden Verhältnisse des Wohn- und Siedlungsbaus anpassen. Zudem sollen die Steuerschätzungen in Zukunft mittels formelmässiger Bewertung und Mitwirkung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erfolgen.
«Die Bodenpreise haben sich in den letzten Jahren enorm verändert und auch die Liegenschaftspreise. Weil viele Liegenschaften schon lange nicht mehr geschätzt oder mit anderen Werten eingeschätzt wurden, gelten heute nicht für alle die gleichen Grundlagen. Gerechtigkeitshalber müssen wird das nun ändern», erklärt Hans Wallimann, Finanzdirektor des Kantons Obwalden, gegenüber dem Regionaljournal.
Alle fünf Jahre soll den Eigentümern ein Formular mit den vorhandenen Daten zur Liegenschaft zugeschickt werden. Diese haben dann jeweils den aktuellen Zustand der Liegenschaft sowie allfällige bauliche Änderungen festzuhalten. Die neu berechneten Steuern sollen erstmals 2017 eingezogen werden. Der Kanton Obwalden wird so 2,2 Millionen Franken mehr Steuereinnahmen generieren.