Im letzten Winter hatte der Obwaldner Kantonsrat das generelle Campingverbot ausserhalb von Campingplätzen gelockert. Mit der Neuerung wollte man beispielsweise Touristen auf der Durchreise das Übernachten in Wohnwagen ermöglichen oder das Zelten am Rande von Grossanlässen erlauben.
Betreiber fühlen sich ungleich behandelt
Die Campingbetreiber fürchten, das Gesetz prelle sie um ihre Gäste. Ausserdem führe es zu einer Ungleichbehandlung:
Betreiber von Campingplätzen müssten etwa Tourismus-Abgaben zahlen und für die Entsorgung aufkommen. Das Gesetz erlaube neu kostenlose Übernachten auf irgendwelchen Plätzen, sagen die Betreiber und wehren sich mit einer Volksmotion.
Legalisierung von Wanderern angestrebt
Laut dem Obwaldner Volkswirtschaftsdirektor Niklaus Bleiker wollte man mit der neuen Regelung niemanden strafen, sondern Übernachtungen legalisieren, welche bisher sowieso stattgefunden hätten, wie beispielsweise das Zelten auf Bergtouren.
Das Anliegen der Volksmotionäre kommt im Herbst ins Parlament. Überweist der Rat die Motion, wird das Campinggesetz nochmals überarbeitet. Bei einem Nein des Parlaments überlegen sich die Motionäre rechtliche Schritte.