Das neue Gesetz, über das das Parlament noch in einer zweiten Lesung entscheiden muss, regelt unter anderem die Kulturförderung, die Denkmalpflege, die Archäologie, Bibliotheken und den Kulturgüterschutz. Die neuen Bestimmungen ersetzen ältere Erlasse wie etwa die Kulturverordnung von 1985.
Mit dem neuen Gesetz bleibt die Kulturförderung gemeinsame Sache des Kantons und der Gemeinden. Der Kanton leistet aber nur noch Beiträge an bedeutende Kulturinstitutionen, wenn sich auch Standortgemeinden angemessen beteiligen.
Zudem erhält das Historische Museum in Sarnen mit einem eigenen Gesetzesartikel mehr Gewicht.
Dieser verpflichtet den Kanton, für den Erhalt des Kulturbetriebs zu sorgen. Er kann die Aufgabe an Dritte delegieren oder ist dazu ermächtigt, das Museum als Abteilung des Kantons selber zu führen. Derzeit kümmert sich ein Verein um das Museumshaus.
Ablaufdatum abgelehnt
In der Praxis soll das Gesetz keine neuen Aufgaben und keine Mehrkosten auslösen. Einzelne Gemeinden müssen jedoch laut Regierung in Einzelfällen ihre Beiträge an den Betrieb für Kulturinstitutionen «moderat» erhöhen.
Weil die SVP Mehrausgaben befürchtet, schlug die Partei vor, das neue Gesetz mit einer Lauffrist zu versehen. Ihrer Meinung nach sollte der Kantonsrat nach acht Jahren Bilanz ziehen und über das Fortbestehen entscheiden.
Die Mehrheit im Parlament wollte aber nichts von einem solchen Ablaufdatum wissen. Helen Keiser-Fürrer (CSP) warnte vor Rechtsunsicherheiten. Die Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass Gesetze nicht nur zeitlich befristet gelten würden.