In Obwalden nahm die kantonale KESB ihren Betrieb 2013 auf. Die kantonale KESB-Verordnung sieht vor dass der Regierungsrat nach mindestens drei, aber höchsten fünf Jahren die Wirksamkeit und Ergebnisse der KESB überprüft.
Der Regierungsrat schlägt nun vor, die Überprüfung erst 2019 vorzunehmen und dem Kantonsrat den Bericht 2020 vorzulegen. Er hat dazu eine Revision der KESB-Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Der Regierungsrat begründet die Verschiebung damit, dass es zur Zeit keine zuverlässigen Informationen über die Entwicklung des Bundesrechtes und zu den kantonalen Massnahmen gebe. Der Bund führe zur Zeit selbst eine Evaluation durch. Obwalden habe seine KESB-Strukturen erst 2014 bereinigt, heisst es in einer Mitteilung des Obwaldner Regierungsrates. Die Verschiebung der Evaluation war vom Kantonsrat im Dezember bei der Budgetberatung angeregt worden.