Neu werden die Obwaldner Gemeinden verpflichtet, Angebote für Schüler ausserhalb des regulären Unterrichts zu schaffen. Damit sollen die Schüler in der Zeit von 7 Uhr bis 18 Uhr durchgehend betreut sein. Bisher verlangte das Gesetz von den Gemeinden lediglich genügend familienergänzende Betreuungsplätze bis zum Schuleintritt.
Die Gemeinden können das Angebot selber gestalten, sie können mit Tagesfamilien oder anderen Dritten zusammenarbeiten. Möglich ist etwa die Betreuung vor der Schule mit Morgenessen, eine organisierte Mittagsverpflegung oder die Hilfe bei den Hausaufgaben.
Wirtschaft muss sich nicht an den Kosten beteiligen
Wenn es nach dem Vorschlag der Regierung gegangen wäre, hätte sich die Wirtschaft an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligen sollen. Der Rat durchkreuzte aber diese Pläne. Auf Antrag der FDP und der SVP lehnte das Parlament die Regierungslösung mit 33 gegen 12 Stimmen ab. Für eine Beteiligung der Wirtschaft sprachen sich vor allem CSP und SP aus.
Nach dem Willen des Regierungsrats hätte Obwalden als erster Deutschschweizer Kanton die Wirtschaft finanziell an der Kinderbetreuung beteiligen sollen. Firmen hätten 0,4 Promille ihrer Lohnsumme an die Tagesbetreuung beisteuern und die öffentliche Hand entlasten sollen.
Kanton und Gemeinden zahlen
Die Kosten der schulergänzenden Tagesstrukturen werden in erster Linie durch einkommensabhängige Beiträge der Eltern finanziert. Für den Rest kommen der Kanton und die Gemeinden auf. Die familienergänzende Betreuung kostet Obwalden rund 930'000 Franken pro Jahr. 60 Prozent davon sollen die Gemeinden, 40 Prozent der Kanton übernehmen.