Das Obwaldner Verwaltungsgericht habe im Juli 2015 Beschwerden der Liegenschaftsbesitzer gegen Entscheide des Regierungsrats vom Dezember 2014 abgewiesen, teilt die Obwaldner Staatskanzlei mit.
Nun hätten die beiden den Streit ans Bundesgericht weitergezogen. Neben der Höhe der Abgabe kritisieren die Beschwerdeführer, es sei nicht gerechtfertigt, auswärtige Zweitwohnungseigentümer und Dauermieter von Ferienwohnungen im Sarneraatal mit einer Tourismusabgabe zu belasten, während Einheimische davon ausgenommen würden. Auswärtige würden nicht stärker als die Allgemeinheit von den touristischen Leistungen profitieren.
Das Verwaltungsgericht erklärte gemäss Mitteilung, dass die mit den Tourismusabgaben finanzierten Massnahmen auch im Interesse der Beschwerdeführer liegen würden. Diese profitierten von den Massnahmen mehr als andere. Die Privilegierung einzelner Abgabepflichtiger und die Anknüpfung an den Wohnsitz beruhe daher auf sachlichen Gründen.