Das Urteil des Urner Obergerichts gegen Ignaz Walker ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Deshalb wird auch die Rolle des leitenden Spurenermittlers der Urner Kantonspolizei vorläufig nicht weiter untersucht. Ihm war Befangenheit vorgeworfen worden, wegen eines privaten Streits mit Walker.
Kommission will vorwärts machen
Die Untersuchung gegen den Polizisten wurde im letzten Herbst sistiert. Die Regierung will nun abwarten, bis das Urteil gegen Walker rechtskräftig ist, bevor die Untersuchung wieder aufgenommen werden soll, wie die Urner Staatskanzlei mitteilte.
Die Staatspolitische Kommission des Landrats hingegen will nicht so lange zuwarten. Gewisse Mängel, die der Fall Walker zutage gebracht habe, könnten bereits vorher angegangen werden, zum Beispiel die Aufsicht über die Justizbehörden oder deren Organisation, teilte die Kommission mit. Ziel sei es, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Behörden zu stärken.
Auch Komplott-Untersuchung bleibt sistiert
Sistiert bleibt vorläufig auch die Untersuchung der Theorie eines Mordkomplotts, die der rechtskräftig verurteilte Auftragsschütze aufgebracht hatte. Der damit beauftragte ausserordentliche Staatsanwalt André Graf will das begründete Urteil abwarten, bevor er über die Wiederaufnahme entscheidet.
Das Urner Obergericht hatte 2013 Ignaz Walker wegen des versuchten Mordes an seiner Frau und der versuchten Tötung des Bargastes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Am Montag sprach das Urner Obergericht im zweiten Berufungsprozess den ehemaligen Barbetreiber aber vom Mordvorwurf aus Mangel an Beweisen frei und korrigierte die Strafe auf 2 Jahre und 4 Monate.