Mit der SVP-Initiative sollen bei der Errichtung von Asylzentren die Standortgemeinden ein Mitentscheidungsrecht erhalten.
Die Aufenthalte von nicht anerkannten oder vorläufig aufgenommenen Asylbewerbern solle auf maximal ein Jahr beschränkt werden. Ausserdem soll der Kanton - ausserhalb der Bauzone - provisorische Asylzentren und geschlossene Lager für kriminelle und renitente Asylbewerber schaffen können.
Die zuständige Kommission im Kantonsparlament kann der Initiative nichts abgewinnen. Den Anliegen, insbesondere jenem nach geschlossenen Lagern für renitente Asylbewerber, werde bereits Rechnung getragen.
Initiative soll für ungültig erklärt werden
Die Thematik sei nicht auf Verfassungsebene zu regeln und die Sicherheit der Bevölkerung sei gewährleistet, teilte die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) mit. Zudem schlägt sie vor, die Initiative in zwei Punkten für ungültig zu erklären. Das Raumplanungsgesetz lasse die Forderung nach Asylzentren ausserhalb der Bauzone nicht zu und die Begrenzung der Aufenthaltsdauer auf ein Jahr widerspreche übergeordnetem Recht.
Die SVP hält eine Teilungültigkeitserklärung für stossend und moniert eine Verletzung der Volksrechte. Die Initiative wird voraussichtlich in der Januarsession 2014 im Kantonsrat behandelt. Die Volksabstimmung soll am 18. Mai 2014 stattfinden.