Ohne Bewilligung dürfen in Luzerner Gemeinden Parteien weiterhin grössere Plakate aufstellen als lokale Vereine. Die Regierung verzichtet auf eine Vereinheitlichung der Reklameverordnung. Die Gemeinden hatten in der Vernehmlassung eine Änderung mehrheitlich abgelehnt.
In Luzerner Gemeinden dürfen Parteien und Veranstalter sechs Wochen vor und fünf Tage nach einem Wahl-, Abstimmungs- oder Veranstaltungstag Reklamen ohne Bewilligung aufstellen. Plakate für Veranstaltungen dürfen dabei höchstens 1,2 Quadratmeter gross sein, jene von Parteien hingegen 3,5 Quadratmeter.
Der Entwurf für eine neue Reklameverordnung der Regierung ist in der Vernehmlassung gescheitert, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Grössere Veranstaltungsplakate würden zu einer Verunstaltung der Umgebung führen, da Veranstaltungen häufiger und über das ganze Jahr verteilt stattfinden würden.