Die Beschwerde richte sich gegen die Kirchgemeindeversammlung vom Mai, sagt Albert Reinhart, Präsident des Kernser Kirchgemeinderats, gegenüber Radio SRF: «Wir haben unsere Stellungnahme dazu eingereicht, jetzt muss der Regierungsrat entscheiden.» Der Beschluss der Regierung könne ans Verwaltungs- und letztlich ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Kein persönlicher Kontakt
Die rund 180 Anwesenden an der Versammlung vom 11. Mai hatten einstimmig beschlossen, den Pfarrer abzuwählen. Der Kirchgemeinderat wurde damit beauftragt, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in die Wege zu leiten. Der Pfarrer arbeitet seit Herbst 2014 in Kerns und ist seit August 2015 krankgeschrieben. Der genaue Grund dafür ist nicht bekannt. Die Kirchgemeinde hatte keinen persönlichen Kontakt mit dem Pfarrer, weshalb sie reinen Tisch machen wollte.
Der Anwalt des Pfarrers hatte schon damals rechtliche Schritte gegen die Abwahl in Aussicht gestellt. Er war ferienhalber nicht zu erreichen. Auch im Obwaldner Justizdepartement war am Mittwoch keine Stellungnahme zur Beschwerde zu erhalten.
Bei der Kirchgemeinde sieht man der Beschwerde gelassen entgegen: «Wir haben von der Versammlung den klaren Auftrag zu unserem Vorgehen bekommen», sagt Kirchgemeindepräsident Albert Reinhart: «Ich sehe keine Möglichkeit, daran etwas zu ändern.» Ob der Pfarrer überhaupt noch in Kerns wohne, wisse er nicht.