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Zentralschweiz Polizeieinsatz Malters: Regierungsrat prüft Personalmassnahmen

Der Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker lässt prüfen, ob nach dem Polizeieinsatz in Malters vom März, während dessen eine Frau Suizid begangen hatte, vorsorgliche Personalmassnahmen zu treffen sind. Konkret geht es um den Polizeikommandanten und den Kripochef.

Erwin Rast, Sprecher des Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartements, bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der «Zentralschweiz am Sonntag.» Regierungsrat Paul Winiker habe den Zuger Juristen und alt Regierungsrat Hanspeter Uster als externen Experten um eine Einschätzung gebeten, ob im Fall Malters vorsorgliche Personalmassnahmen zu treffen seien. Möglich wäre eine Dispensierung oder eine Einschränkung der Frontaleinsätze.

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Fall Malters: Prüfung Personalmassnahmen (29.8.2016)
02:14 min
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Uster soll seine Empfehlung voraussichtlich in den nächsten Tagen vorlegen. Diese soll für Winiker eine Entscheidungsgrundlage bilden, wie es kurzfristig mit Polizeikommandant Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann weitergehe.

Im März hatte sich eine 65-jährige Frau während über 17 Stunden in einer Wohnung verschatzt und sich mit Waffengewalt gegen die Aushebung der Hanfanlage ihres Sohnes gewehrt. Schliesslich stürmte die Polizei die Wohnung und fand die Frau leblos vor. Sie hatte sich selbst erschossen.

Letzte Woche hatte die «Rundschau» von Schweizer Fernsehen SRF Details über den Einsatz der Luzerner Polizei vom März in Malters veröffentlicht. Diese stammen aus dem laufenden Verfahren, das von einem ausserkantonalen Staatsanwalt geführt wird.

Laut «Rundschau» soll der Polizeikommandant Achermann eine Warnung eines beim Einsatz ebenfalls vor Ort präsenten Polizeipsychologen ignoriert haben, das Gebäude zu stürmen. Der Psychologe soll dem Kommandanten und seinem Kripochef von einem Zugriff abgeraten haben, weil sich die Frau aufgrund von Reizüberflutung und Intervention das Leben nehmen könne.

Die Frage steht im Raum, ob der Polizeikommandant und der Kripochef die Situation richtig eingeschätzt - und gehandelt haben.

Im Zusammenhang mit der Fernsehsendung meldete sich Regierungsrat Paul Winiker mit einer Videobotschaft an die Bevölkerung. Dabei betonte er, das Strafverfahren sei noch nicht abgeschlossen, und es gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung für die beiden Kaderleute der Luzerner Polizei. Er warnte vor einer Vorverurteilung.

Trotzdem hat Paul Winiker nun entschieden, eine externe Beurteilung über Personalmassnahmen in Auftrag zu geben.

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