Der Direktor der interkantonalen Polizeischule Hitzkirch musste seinen Posten wegen eines Streits mit den Zentralschweizer Polizeikommandanten räumen. Das lässt sich aus einem Bericht der interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission herauslesen. Sie hat sich mit dem Abgang des Schuldirektors beschäftigt.
Streitpunkt zwischen dem Direktor und dem Schulrat, in dem die Polizeikommandanten der elf Konkordatskantone sitzen, war die künftige Ausrichtung der Polizeischule.
Insbesondere die sechs Zentralschweizer Polizeikommandanten verlangten laut dem Bericht von der Schule einen grundlegenden Kurswechsel. Sie solle sich auf die Grundausbildung von Polizisten konzentrieren. Das Geschäft mit Dritten solle dagegen zurückgefahren werden.
Diese Forderung stösst bei der interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission auf wenig Verständnis. Mit Ausbildungsleistungen für Organisationen wie die Bahnpolizei und der Vermietung der Schulgebäude als Seminarort generiere die Schule Einnahmen. Dank diesen Geldern müssten die Konkordatskantone weniger an die Schule bezahlen.
Trennung war unumgänglich
Die Kommission befürchtet, dass die Kantone bei einem Kurswechsel verstärkt zur Kasse gebeten würden. Sie kritisiert auch, dass die Zentralschweizer Polizeikommandanten an den bestehenden Gremien und Instanzenwegen vorbei operierten und intervenierten.
Die Kommission kommt zum Schluss, dass ein Verbleib des Direktors an der Schule nicht mehr denkbar war, weshalb die Trennung im gegenseitigen Einvernehmen unumgänglich geworden sei. Zu diesem Schluss sei Christoph Tanner selber auch gekommen.
Der Abgang wird Christoph Tanner mit einer Entschädigung in der Höhe eines Jahreslohnes erleichtert. Das sind 200'000 Franken. Sie wird mit den Bestimmungen des Luzerner Personalrechts begründet. Mit der Zahlung habe eine allfällige gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden können.
Zudem lobt die Kommission die grossen Verdienste Tanners bezüglich Aufbaus der Polizeischule. Sie wünscht sich, dass auch ein künftiger Direktor in seinem Handlungs- und Gestaltungsspielraum nicht zu stark eingeschränkt werde.