Bei künftigen Ausschreitungen an Veranstaltungen will die Luzerner Regierung die Polizeikosten nicht mehr selber bezahlen: Mit einer Gesetzesänderung versucht sie, diese Kosten auf Veranstalter und Randalierer abzuwälzen. Wie die Regierung am Montag mitteilte, legt sie den Vorschlag dem Kantonsrat vor, nachdem das Verwaltungsgericht 2013 eine entsprechende Bestimmung aufgehoben hat.
Maximal 4000 Franken pro Randalierer
Vor gut vier Jahren sprach sich der Kantonsrat dafür aus, nicht nur am Rande von Fussballspielen sondern auch bei unfriedlichen Kundgebungen die Verursacher zusätzlicher Polizeikosten finanziell in die Verantwortung zu ziehen. Aufgrund einer Klage erklärte aber das Verwaltungsgericht die entsprechende Verordnung der Regierung 2013 für verfassungswidrig. Die Kläger befürchteten, dass Gruppierungen aus finanziellen Gründen auf Kundgebungen verzichten müssten, weil sie auch bei bewilligten Demonstrationen im Nachhinein finanziell in ungeahnter Höhe belangt werden könnten.
Mit dem neuen Gesetzesvorschlag will der Regierungsrat die ursprüngliche Absicht des Parlaments jetzt doch noch umzusetzen. Demnach soll der Veranstalter höchstens 40 Prozent oder 30'000 Franken der Polizeikosten tragen, die aufgrund von Ausschreitungen zusätzlich entstehen. Maximal 60 Prozent mit einer Höchstgrenze von 4000 Franken pro Person sollen die Randalierer bezahlen. Veranstalter müssten nur dann zahlen, wenn sie die Bewilligungsauflagen vorsätzlich oder grobfahrlässig nicht einhalten. Mit diesen Massnahmen versuche man die Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit nicht zu verletzen, schreibt die Luzerner Regierung.
200 Polizeistunden «Grundversorgung»
Wie bisher müssen sich auch bei friedlich bleibenden Anlässen die Veranstalter unterschiedlich an den Polizeikosten beteiligen. Die Regierung schlägt vor, dass bei allen Veranstaltungen die ersten 200 Einsatzstunden der Polizei gratis sind. Was über diese «Grundversorgung» hinausgeht, wird je nach Art der Veranstaltung unterschiedlich in Rechnung gestellt. Kommerzielle Anlässe wie Musikkonzerte und Fussballspiele der Schweizer Nationalmannschaft etwa müssen für die vollen Mehrkosten aufkommen, friedliche Kundgebungen, Fasnachts- und Jodleranlässe, Schwingfeste und kirchliche Anlässe hingegen bleiben kostenfrei.
Regionaljournal Zentralschweiz; 06:32 Uhr