Der Kantonsrat hatte sich schon vor fünf Jahren dafür ausgesprochen, nicht nur am Rande von Fussballspielen, sondern auch bei Kundgebungen, welche nicht friedlich verlaufen, die Verursacher finanziell zur Rechenschaft zu ziehen, wenn zusätzliche Polizeikosten anfallen. Das Verwaltungsgericht erklärte 2013 die entsprechende Verordnung der Regierung mangels gesetzlicher Grundlage und fehlender Präzisierung für verfassungswidrig.
Nun werden die ursprünglichen Absichten des Parlaments mit einer Änderung des Polizeigesetzes vollzogen. Nach den Vorgaben des Gerichts wird der Kreis der gebührenpflichtigen Personen eingegrenzt und eine Höchstgrenze für die Kostenüberwälzung eingeführt: Der Veranstalter soll höchstens 40 Prozent der Polizeikosten und maximal 30 000 Franken tragen, die übrigen 60 Prozent sollen die beteiligten Randalierer übernehmen. Veranstalter sollen allerdings nur dann zahlen, wenn sie die Bewilligungsauflagen nicht einhalten.
Im Parlament umstritten ist, wie viel maximal eine einzelne Person zahlen muss. Die Regierung schlug 4 000 Franken vor, die vorberatende Kommission wollte die Grenze bei 30 000 Franken ansetzen. Die Luzerner Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli warnte davor, dass das Bundesgericht diesen höheren Wert kaum akzeptieren würde. Nun wurde die Frage der Kostenbeteiligung zurück in die Kommission genommen. Der Kantonsrat stimmte der Änderung des Polizeigesetzes ansonsten mit 84 zu 14 Stimmen zu.