Gemäss eines Bundesbeschlusses müssen künftig die Prämienverbilligungen an die Krankenversicherer fliessen. Damit soll erreicht werden, dass die Verbilligungsbeiträge tatsächlich für die Krankenkasse und nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung genehmigte der Nidwaldner Landrat nach kurzer Diskussion mit 59 zu 0 Stimmen.
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Zentralschweiz Prämienverbilligungen gehen an Krankenkassen
Auch in Nidwalden werden die Prämienverbilligungen ab 2014 nicht mehr an die Versicherten, sondern direkt an die Krankenkassen ausbezahlt. Die Neuerung soll Missbräuche verhindern. Der Nidwaldner Landrat hat den Systemwechsel einstimmig befürwortet.
sda,pork