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Modell der geplanten Überbauung auf dem Areal des alten Kantonsspitals Zug. Im Vordergrund das neue Kunsthaus.
Legende: Modell der geplanten Überbauung auf dem Areal des alten Kantonsspitals Zug. Im Vordergrund das neue Kunsthaus. zvg

Zentralschweiz Private sollen sich am neuen Zuger Kunsthaus beteiligen

Das neue Kunsthaus Zug auf dem Areal des ehemaligen Kantonsspitals soll in Form einer Public-Private-Partnership realisiert werden. Darauf haben sich Stadt und Kanton in einer gemeinsamen Sitzung geeinigt. Gesucht wird nun ein Mäzen, der die Hälfte der 45 Millionen Franken für den Bau übernimmt.

Eine externe Expertengruppe hatte in den vergangenen Monaten eine Lagebeurteilung vorgenommen und die Entscheidungsgrundlagen für das weitere Vorgehen erarbeitet. Anlass dafür waren Meinungsverschiedenheiten und Querelen innerhalb der Trägerschaft über die Weiterentwicklung des Projekts. Stadt- und Regierungsrat folgen nun deren Empfehlungen, wie die Baudirektion am Montag mitteilte.

Gemäss aktuellem Raumprogramm ist beim Bau des neuen Kunsthauses mit Kosten von rund 45 Millionen Franken zu rechnen. Ursprünglich war vorgesehen, diese Kosten zwischen Stadt und Kanton Zug sowie der Zuger Kunstgesellschaft zu dritteln.

Angesichts des Investitionsbetrages sei es jedoch zwingend, eine vierte, private Kraft in die Finanzierung einzubinden, erklärte der kantonale Baudirektor Heinz Tännler am Montag. Man rechne mit mindestens 15 bis 20 Millionen Franken, die eine Mäzenin oder ein Mäzen in die Public-Private-Partnership einzubringen haben.

Rest finanzieren Donatoren, Stadt und Kanton

Zudem werde vom Kunsthaus die Zusicherung erwartet, dass mit weiteren sieben Millionen Franken von Donatorenseite gerechnet werden könne. Stadt und Kanton Zug wollen je fünf Millionen Franken beisteuern. An den künftigen Betriebskosten wollen sich Stadt und Kanton nur beteiligen, wenn die geplante Public-Private-Partnership zustandekommt.

Da sich mit der Neupositionierung des geplanten Kunsthauses die Anforderungen in kaufmännischer Hinsicht wesentlich erhöhten, schlagen die Experten zudem die Einsetzung eines CEO vor.

Der Bebauungsplan soll nun wie geplant dem Grossen Gemeinderat der Stadt Zug vorgelegt und voraussichtlich Ende 2014 beschlossen werden. Abschliessend werde der Regierungsrat den Plan genehmigen. Baubeginn ist in zwei bis drei Jahren.

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