Der Regierungsrat hat am Montag den entsprechenden Sonderkredit dem Kantonsrat beantragt. Dieser hatte im November 2012 per Motion beschlossen, dass die 1951 realisierte Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) abgerissen und durch einen Neubau, in dem auch das Kantonsgericht unterzubringen sei, ersetzt werden solle.
Vier Millionen seien für den Kanton Luzern zwar viel Geld angesichts der finanziellen Lage, das Parlament habe die Regierung aber beauftragt, einen Neubau zu entwickeln, sagt Finanzdirektor Marcel Schwerzmann gegenüber dem Regionaljournal.
Fraglich ist aber weiterhin, ob die ZHB überhaupt abgerissen werden darf. Das Verfahren zur Unterschutzstellung des Gebäudes, das als bedeutender öffentlicher Profanbau der Spätmoderne eingestuft wird, ist hängig.
Mehrere Hürden
Zur Realisierung müssen somit mehrere Hürden genommen werden: Die ZHB darf nicht unter Schutz gestellt werden, die Zonenplanänderung muss von der Stadt Luzern (allenfalls in einer Volksabstimmung) genehmigt werden, und die kantonalen Stimmberechtigten müssen dem Kredit für den Neubau zustimmen. Nach heutigem Kenntnisstand dürfte sich dieser auf rund 80 Millionen Franken belaufen.
Als erstes wird 2014 ein offener Planungswettbewerb durchgeführt. Damit will der Regierungsrat erreichen, dass das Projekt städtebaulich und architektonisch überzeugt - eine Grundvoraussetzung dafür, dass der Bau realisiert werden kann.
2015 sollen die Umzonung und die Anpassung der Baulinien vollzogen werden. Dann wird definitv entschieden, ob die ZHB unter Denkmalschutz gestellt werden soll. Die Bauvorlage wird frühestens in der zweiten Hälfte 2017 dem Kantonsparlament vorgelegt.