Die Planung für die prestigeträchtige Salle Modulable eilt. Bis Ende Jahr müssen die Verantwortlichen von Kanton und Stadt Luzern sowie die Stiftung Salle Modulable eine Machbarkeitsstudie vorlegen. Diese soll zeigen, wo die Salle Modulable gebaut werden und wie sie funktionieren soll. Auf den Termin hatten sich die Verantwortlichen vor knapp einem Jahr nach einem Rechtsstreit mit dem Butterfield Trust geeinigt, damit der Trust die in Aussicht gestellte Spende von rund 80 Millionen Franken zahlt.
Die Arbeiten für die Machbarkeitsstudie seien auf Kurs, erklärt der Präsident der Stiftung Salle Modulable Hubert Achermann. Man könne den Termin einhalten. Anders sieht es bei den Grundlagen für die politischen Entscheide zu Projektierungskredit und Baurechtsvertrag aus. Diese sind nicht bis Ende Jahr für die Parlamente bereit, wie noch vor wenigen Monaten angekündigt, sondern sind erst für das Sommerhalbjahr 2016 geplant, wie es jetzt heisst.
Standortentscheid verzögert sich
Im Gegensatz zur ursprünglichen Absicht wird der Standortentscheid der Salle Modulable nicht gleichzeitig mit der Machbarkeitsstudie bis Ende Jahr gefällt. Der künftige Standort hange stark von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie ab und werde deshalb erst danach festgelegt, sagte die zuständige Luzerner Stadträtin Ursula Stämmer.
Trotzdem halten die Verantwortlichen daran fest, dass die Entscheide von Stadt- und Regierungsrat zu den Projektierungskrediten und dem Baurechtsvertrag im Sommerhalbjahr 2016 fallen sollen. Der Machbarkeitsbeweis muss bis 2018 vorliegen. Die Eröffnung der Salle Modulable ist für 2023 vorgesehen.