Die Stiftung Salle Modulable hat vor dem Supreme Court of Bermuda Recht bekommen. Der im Oktober 2010 erfolgte Rückzug der Finanzierungszusage für die Salle Modulable durch den Butterfield Trust war unrechtmässig. Der zuständige Richter hat festgestellt, dass ein Schenkungsvertrag nach schweizerischem Recht besteht und Butterfield seinen daraus entstehenden Verpflichtungen nachkommen muss.
Gegenklage vollumfänglich abgewiesen
Wenn die Stiftung Salle Modulable eine den neuen Umständen angepasste Machbarkeitsstudie für ein flexibel gestaltbares Musiktheater in der Stadt Luzern vorlegt, ist Butterfield verpflichtet, der ursprünglichen Finanzierungszusage in Höhe von bis 120 Millionen Franken nachzukommen. Die Gegenklage von Butterfield wurde vollumfänglich abgewiesen, teilt die Stiftung Salle Modulable mit. Zu weiteren Fragen hat sich der Richter noch nicht abschliessend geäussert. Dazu wird es eine Nachverhandlung geben. Das Urteil kann an das Appellationsgericht von Bermuda weitergezogen werden.
«Wir sind sehr erfreut»
Hubert Achermann, Präsident der Stiftung Salle Modulable: «Wir sind natürlich sehr erfreut, dass wir Recht bekommen haben. Unser Aufwand hat sich gelohnt. Aber wir sind noch nicht am Ziel.» Jetzt erwarte man von der Gegenseite, dass sie dieses Urteil akzeptiere und auf weitere zeitraubende und kostenintensive rechtliche Verfahren verzichte. Dann gehe es darum, zusammen mit Kanton und Stadt eine aktualisierte, tragfähige Machbarkeitsstudie zu erarbeiten.
Butterfield Trust prüft Weiterzug
Für den Vermögensverwalter Butterfield Trust ist die Angelegenheit allerdings nicht erledigt. Ein Weiterzug des Urteils werde geprüft, sagte Sprecher Sacha Wigdorovits auf Anfrage. Er sieht durchaus Chancen, dass die Millionen letztlich nicht fliessen werden.
Die Salle Modulable ist ein Opernhaus der Extraklasse, das in Luzern hätte gebaut werden sollen. Der inzwischen verstorbene Milliardär Christof Engelhorn soll dafür 120 Millionen Franken zugesichert haben. Davon flossen sechs Millionen nach Luzern. Dann zog sich der Trust, der das Geld verwaltete, vom Vorhaben zurück. Die Anwälte des Butterfield Trusts argumentierten, es sei klar geworden, dass die vom Trust zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen würden, den Bau zu realisieren. Zudem seien auch die Betriebskosten nicht gesichert gewesen.