Dass die Umbenennung im Amtsblatt publiziert wird, hatte ein Anwohner gefordert, wie die Stadt Zug mitteilt. Der Anwohner stützt sich dabei auf das neue Geoinformationsgesetz. Laut diesem darf die Stadtregierung zwar Quartier- und Flurnamen festlegen, gegen diese kann aber auch Einsprache erhoben werden.
Umbenennung als «Goodwill»
Ab 2015 sollte der nördliche Teil des Dreispitzplatzes in Zuger Kirschtorten-Platz umgetauft werden. Dies beschloss der Zuger Stadtrat bereits vor einem Jahr - kommunizierte den Entscheid allerdings erst im Oktober. Das stiess nicht nur einem Anwohner sauer auf, auch die städtische Nomenklaturkommission störte sich daran. Ihrer Ansicht nach ist der Name ein «Wortungetüm».
Mit der Umbenennung möchte der Stadtrat Wünsche der Zuger Bäcker und Konditoren erfüllen, «die das lokale Kulturgut in der Öffentlichkeit stärken wollen».