Im Kanton Luzern ist seit dem 10. Januar 2013 das verschärfte Hooligan-Konkordat in Kraft. Dieses gibt den Behörden und den Klubs die Möglichkeit, härter gegen Hooligans vorzugehen. Spiele der obersten Fussball- und Eishockeyliga sind neu bewilligungspflichtig.
Die Luzerner Polizei hat die Spiele der Rückrunde der Super Leauge bewilligt. Eine Auflage die die Luzerner Polizei dem FCL aber macht, sind die elektronischen Zutrittskontrollen. Es handle sich dabei um einen Pilotversuch, teilt die Luzerner Polizei am Dienstag mit. Weil die technische Infrastruktur noch nicht bereit ist, können die Kontrollen erst ab dem zweiten Heimspiel (2. März 2013) durchgeführt werden.
Skepsis beim FCL
Mit den elektronischen Zutrittskontrollen können Identitätsausweise mit der Hooligan- Datenbank des Bundes abgeglichen werden. «Ziel ist es, Personen, die mit einem Stadionverbot des Vereins oder mit einem Rayonverbot der Polizei belegt seien, vom Stadion fernzuhalten», sagt Beat Hensler, Kommandant der Luzerner Polizei.
Der FC Luzern widerspricht der Luzerner Polizei. «Es kommen praktisch keine Fans mit einem Stadionverbot ins Stadion», sagt Thomas Schönberger, Geschäftsführer des FCLs. «Solche Zutrittskontrollen in einzelnen Sektoren würden nur dazu führen, dass die Fans einfach in anderen Sektoren das Spiel schauen. Wenn also eine solche Zutrittskontrolle eingeführt werden soll, werden wir das ganze Stadion damit ausstatten», erklärt Thomas Schönberger. Die Versuchsphase solle zeigen, ob sich die Massnahme bewähre, schreibt die Luzerner Polizei.