Der Verteidiger hatte mehrere Beweisergänzungsbegehren gestellt hatte. Die strafrechtliche Kammer des Landgerichtes hiess diese gut. Das Verfahren ist deshalb auf unbestimmte Zeit sistiert.
Zuvor hatte der Verteidiger erklärt, dass die Staatsanwaltschaft die Schuldfähigkeit des Beschuldigten nur ungenügend abgeklärt habe. Er forderte ein neues psychiatrisches Gutachten, denn es bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass die Schuldfähigkeit eingeschränkt sein könnte. Der Verteidiger berief sich dabei auf Zeugen, gemäss denen der Beschuldigte unter Verfolgungswahn litt.
Das Gericht gab dem Verteidiger Recht, dass ein zweites psychiatrisches Gutachten erstellt werden solle. Die Schuldfähigkeit sei zentral, und in dieser eminent wichtigen Frage müsse Sicherheit herrschen.
Staatsanwaltschaft befürchtet lange Verzögerung
Der Staatsanwalt hatte hingegen erklärt, dass es kein zweites Gutachten brauche, weil das erste schlüssig sei. Er warnte davor, dass der Prozess um mindestens ein Jahr verzögert werden könnte, wenn das Gericht die Anträge der Verteidigung gutheisse.
In der Nacht auf den 24. März 2013 ist in Schattdorf der Wirt der «Mühle» in seinem Restaurant getötet worden. Der Tat beschuldigt wird ein 53-jähriger Mann, der ebenfalls in Schattdorf wohnte.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 14 Mal mit einem grossen Küchenmesser auf das Opfer eingestochen zu haben und ihm mehrere tausend Franken entwendet zu haben. Sie klagte den mutmasslichen Täter deswegen des Mordes an.