Der Unfall ereignete sich 2010. Beim Überholmanöver war der Velofahrer vom Anhänger des Trolley-Busses gestreift worden. Der Velofahrer verstarb später an den Folgen des Unfalls.
Das Bezirksgericht Kriens sprach den Chauffeur der fahrlässigen Tötung schuldig. Der Chauffeur erhob dagegen Berufung und beantragte, freigesprochen zu werden. Nun kommt das Luzerner Kantonsgericht in zweiter Instanz zum gleichen Schluss, dass sich der Bus-Chauffeur pflichtwidrig und unvorsichtig verhielt.
Konsternation bei vbl
Dagegen schliesst das Gericht das Fahrverhalten des Opfers als massgebende Mitursache für den Unfall aus. Der Radfahrer wies einen Blutalkoholwert von 2,3 Promille auf und benutzte anstelle des Veloweges die Fahrbahn. vbl-Chef Norbert Schmassmann ist «konsterniert über das Urteil.» Man behalte sich vor, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.