Die Regierung hat eine neue Verordnung erlassen. Probleme bei der gemeinsamen Bewältigung von grösseren Gefahren- und Schadenlagen würden auftreten, weil Schnittstellen der einzelnen Blaulichtorganisationen nicht klar definiert seien und die Einsatzformationen nebeneinander statt zusammen arbeiten, teilte die Schwyzer Staatskanzlei mit.
Missverständnisse, Kompetenzüberschreitungen, Doppelspurigkeiten oder widersprüchliche Massnahmen könnten dabei die Folge sein. Der Regierungsrat erliess deshalb eine neue Verordnung über die Gesamteinsatzleitung bei gemeinsamen Einsätzen der Blaulichtorganisationen. Diese wird am 1. November 2014 in Kraft treten.
Sie gilt für die Polizei, die Feuerwehren, die Organisationen des sanitätsdienstlichen Rettungswesen sowie beigezogene Spezialisten und ausserkantonale Organe. Die Gesamtführung und Koordination des Einsatzes wird durch einen Polizeioffizier wahrgenommen.