Mit der Revision des Baureglementes legt der Schwyzer Gemeinderat definitiv die Bestimmungen fest. Dabei sollen «empfindliche Gebiete von optisch wahrnehmbaren Mobilfunkanlagen freigehalten» werden, schreibt die Gemeinde.
Neue Standorte seien in erster Linie in den Zonen vorzusehen, wo es Arbeitsplätze hat. In den übrigen Zonen sind neue Standorte nur nach einer umfassenden Interessenabwägung zulässig. In der Nähe von Spitälern, Wohnungen und Schulen gelten zudem «erhöhte Anforderungen.»