Das Vorstoss geht auf die Anpassungen des Finanzausgleichs im Bundesparlament zurück. Die Mehrheit der Ständeräte wollte sich im Juni nicht auf den bundesrätlichen Kompromissvorschlag einlassen, sondern übernahm einen Kompromiss der Konferenz der Kantonsregierung (KdK). Dieser entlaste aber Schwyz nicht genug, fanden einige Schwyzer Kantonsräte und forderten deshalb, die KdK-Mitgliedschaft «mit sofortiger Wirkung» zu sistieren.
Schwyzer Regierung will mitreden
Für die Schwyzer Regierung aber ist ein Austritt des Kantons Schwyz aus der KdK in dieser «wichtigen Phase» fehl am Platz, wie sie in der am Montag veröffentlichten Antwort schreibt. Sie lehnt das Postulat ab. Der Kanton Schwyz wäre von den bevorstehenden Arbeiten zur Weiterentwicklung des NFA ausgeschlossen.
Eine rechtzeitige Intervention wäre kaum mehr möglich und es würde schwierig, sich im Nachhinein noch Gehör zu verschaffen, wenn die diesbezüglichen Beschlüsse der KdK bereits gefällt seien.
Zudem schreibt die Regierung, dass die Mitgliedschaft des Kantons Schwyz nur mit der Zustimmung aller KdK-Mitglieder möglich wäre. Eine einseitige Sistierung hingegen wäre eine Vertragsverletzung. Ein ordentlicher Austritt mittels Kündigung wäre frühestens per Ende 2016 möglich.