Das neue Finanzhaushaltsgesetz will, dass Aufwand und Ertag über eine Periode von acht Jahren ausgeglichen sein müssen. Dies bedeutet, dass die Summe der Erfolgsrechnungen aus den drei letzten Rechnungsjahren, dem laufenden Jahr, dem folgenden Voranschlagsjahr und drei weiteren Finanzplanjahren kein Defizit ergeben darf.
Zudem will die Regierung ein Mindesteigenkapital vorschreiben. Vorstellbar ist ein Betrag in der Grössenordnung von rund 250 Millionen Franken. Sinkt das Eigenkapital unter den Grenzwert, muss nach dem Willen der Regierung das Kapital innert maximal fünf Jahren durch Überschüsse wieder aufgestockt werden.
Gemäss dem Vernehmlassungsentwurf unterstehen künftig neue einmalige Ausgaben von mehr als fünf Millionen Franken dem Finanzreferendum. Gleiches gilt für wiederkehrende Ausgaben von mehr als 500'000 Franken. Einmalige Ausgaben von mehr als zwei Millionen Franken muss der Kantonsrat bewilligen. Bei wiederkehrenden Ausgaben liegt die Grenze bei 200'000 Franken. Die Vernehmlassung des Entwurfs zum neuen Finanzhaushaltsgesetz dauert noch bis zum 2. Mai 2013.