Mit zwei Motionen wollte die SVP die Leistungen für Sozialhilfebezüger kürzen. Davon verspricht sich die Partei stärkere Anreize für Betroffene, wieder eine Arbeit zu suchen.
Automatische Kürzungen abgelehnt
Die erste Motion verlangte automatische Leistungskürzungen für Personen, die länger als zwölf Monate keine Arbeit mehr aufgenommen haben. Zusätzliche Kürzungen wären gemäss dem SVP-Vorschlag nach weiteren sechs und zwölf Monaten erfolgt. Das Ansinnen wurde aber vom Parlament abgelehnt.
Die Gegner der Motion betonten, dass die Sozialhilfe eine Aufgabe der Gemeinden sei. Zudem könnten die Fürsorgebehörden vor Ort am besten beurteilen, welche Massnahmen für die Wiedereingliederung der Sozialhilfebezüger ergriffen werden müssten. Automatische Leistungskürzungen würden dem Problem nicht gerecht und seien nicht nachhaltig, hiess es im Parlament.
Motion in Postulat umgewandelt
Die zweite Motion der SVP verlangte, dass junge Arbeitslose weniger Leistungen erhalten sollen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb ein 20-Jähriger gleich viel Sozialhilfe erhalte wie ein 50-Jähriger, sagte eine Sprecherin der FDP, die das Anliegen der SVP grundsätzlich unterstützte. Ein junger Erwachsener brauche in der Regel weniger Geld als eine ältere Person, etwa für Gesundheitskosten.
Die SP-Grüne-Fraktion meinte, dass das Problem bereits erkannt sei. Da die für die Sozialhilfe massgebenden SKOS-Richtlinien in dieser Hinsicht ohnehin angepasst würden, sei der Vorstoss der SVP nicht nötig.
Der Regierungsrat zeigte sich bereit, das Anliegen der SVP zu prüfen. Und er beantragte die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Diesem Antrag folgte das Parlament mit 54 zu 32 Stimmen. Die Erheblicherklärung des Vorstosses war mit 75 zu 8 Stimmen beschlossen worden.