Die Motionäre begründeten ihren Vorstoss im Schwyzer Kantonsrat damit, dass die durchschnittlichen Schwyzer Mietpreise über dem Schweizer Durchschnitt lägen. In den meisten Gemeinden herrsche akuter Mangel an kostengünstigem Wohnraum. Immer öfter seien Schwyzerinnen und Schwyzer gezwungen, ihre Heimatgemeinde zu verlassen, weil sie sich die Mieten nicht mehr leisen könnten. Sie wollen mit einem neuen Gesetz Gegensteuer geben.
Demnach sollen Kanton und Gemeinden bei Bedarf die Bereitstellung von preisgünstigen Mietwohnungen für Personen mit geringem Einkommen und Vermögen fördern. Kanton und Gemeinden besässen Liegenschaften, die dafür eingesetzt werden könnten.
Regierung will keine aktive Förderung
Der Regierungsrat stellt in seiner am Mittwoch veröffentlichten Antwort nicht in Abrede, dass es in gewissen Orten des Kantons selbst für Mittelschichtfamilien schwierig geworden sei, erschwinglichen Wohnraum zu finden. Trotzdem lehnt er die Motion ab.
Die Verfassung verlange vom Kanton, dass er günstige Rahmenbedingungen schaffe, damit ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehe, schreibt der Regierungsrat. Er stehe aber nicht in der Pflicht, eine aktive Förderung zu betreiben. Der Regierungsrat weist zudem darauf hin, dass sich der Kantonsrat im Mai 2016 für die Aufhebung der kantonalen Wohnbauförderung ausgesprochen habe. Diese war 1991 geschaffen worden und läuft aus.