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Baugespann
Legende: Bauland - hier in Küssnacht - muss bebaut oder wieder ausgezont werden. Keystone

Zentralschweiz Schwyzer Baugesetz wird revidiert

Im Rahmen der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes regelt der Kanton Schwyz, wie hoch die Mehrwertabgabe bei neu eingezontem Land sein soll. Die Regierung beabsichtigt, nicht über den Mindestsatz von 20 Prozent hinaus zu gehen.

Das revidierte Planungs- und Baugesetz soll aufzeigen, wie der Kanton Schwyz das neue Bundesrecht, welches seit Mai des vergangenen Jahres in Kraft ist, umsetzt. Das Gesetz verpflichtet die Kantone, Planungsvorteile auszugleichen und die Verfügbarkeit von Bauland zu fördern. Grundstücke, die von den Gemeinden neu als Bauland eingezont werden, gewinnen stark an Wert.

Das Gesetz ermöglicht den Gemeinden für wichtige Grundstücke, Verträge mit den Eigentümmern abzuschliessen und eine Frist für die Überbauung zu setzen. Nach dieser Frist kann die Gemeinde das entsprechende Land allenfalls kaufen und als Bauland auf den Markt bringen.

Mehreinnahmen für den Kanton

«Dadurch nimmt der Kanton mehr Geld ein», sagt Volkswirtschaftsdirektor Kurt Zibung. «Dieses Geld fliesst nun in einen entsprechenden Fond, und wird hälftig den Gemeinden und dem Kanton für raumplanerische Massnahmen zur Verfügung gestellt.»

Die Vernehmlassung bei den Gemeinden, Bezirken, Parteien und Verbänden dauert nun bis zum 12. Februar 2016. «Im März oder April wollen wir mit der Vorlage in den Kantonsrat. Eine allfällige Volksabstimmung wäre dann für Ende 2016 vorgesehen», sagt Kurt Zibung.

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