Beim Fall geht es um private Daten, die der ehemalige Staatsanwalt auf einem Computerlaufwerk der Verwaltung abgespeichert hatte. Auf dieses Laufwerk hatte explizit nur er Zugriff.
Die Schwyzer Regierung hat die Daten aber heimlich an den damaligen Kantonsgerichtspräsidenten weitergeleitet. Dieser habe die Daten angefordert, um herauszufinden, wer Informationen zum Justiz-Streit an die Medien weitergegeben hat.
Das Verwaltungsgericht kommt jetzt zum Schluss: Mit dieser Aktion habe die Regierung die Persönlichkeit des ehemaligen Staatsanwaltes verletzt. Allerdings sei der Staatsanwalt nicht direkt finanziell geschädigt worden. Darum könne auch kein Anrecht auf Schadenersatz geltend gemacht werden.
«Arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht wurde verletzt»
In einem anderen Punkt gibt es vom Verwaltungsgericht Kritik an die Adresse der Regierung. Dass automatisch auf private Daten zugegriffen werden könne, nur weil diese auf einem Computer der Verwaltung gespeichert worden sind, diese Argumentation sei nicht zulässig.
Er sei mit dem Urteil nur teilweise zufrieden, sagt der ehemalige Staatsanwalt auf Anfrage von Radio SRF. Aus seiner Sicht hätte die Regierung ihn als Arbeitnehmer schützen sollen. Weil die Regierung aber Daten einfach so weitergegeben habe, habe sie damit ihre arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht verletzt. Diesen Punkt wolle er nun weiter ziehen.