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Zentralschweiz Schwyzer Kantonsrat will keine Strafanzeige gegen Martin Ziegler

Der Schwyzer Kantonsrat reicht gegen den alt Kantonsgerichtspräsidenten Martin Ziegler keine Strafanzeige wegen Amtsanmassung ein. Dies hat das Parlament am Mittwoch mit 48 zu 43 Stimmen beschlossen, als es den Bericht der PUK diskutierte. Ziegler wehrt sich trotzdem weiter.

Mit dem Entscheid will der Kantonsrat einen Schlussstrich unter die Justizaffäre ziehen, die den Kanton während Jahren belastet hatte. Es sei besser, in die Zukunft zu schauen statt Vergangenheitsbewältigung zu betreiben, erklärte die Ratsmehrheit.

Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hatte vor zwei Monaten ihren Bericht veröffentlicht. Eine Empfehlung der PUK war, gegen den früheren Kantonsgerichtspräsidenten eine Strafanzeige einzureichen. Dieser hatte sich während Jahren eine erbitterte Fehde mit dem damals amtierenden Staatsanwalt Georg Boller geliefert.

Ziegler könnte sich gemäss PUK der Amtsanmassung schuldig gemacht haben, als er gegen Mitarbeiter des Verhöramtes Abhöraktionen eingeleitet hatte, um Informationslecks aufzudecken. Dabei ging es um publik gewordene Informationen aus einem geheim gehaltenen Bericht des Berner alt Richters Jürg Sollberger im

Zusammenhang mit dem Mordfall Lucie.

Es wird bereits untersucht

Der Kantonsrat verzichtete nun aber auf eine Strafanzeige gegen den früheren obersten Richter des Kantons. Die Fraktionen von SVP, CVP und FDP stimmten mehrheitlich gegen die Einreichung einer Strafanzeige.

Nach Ansicht der FDP wäre eine Strafanzeige gegen Ziegler nur Vergangenheitsbewältigung ohne Nutzen für die Zukunft gewesen. Ein Sprecher der CVP sagte, dass zum Justizstreit bereits mehrere Strafverfahren hängig seien. Dabei werde auch der Vorwurf der Amtsanmassung gegen Ziegler untersucht. Die SP/Grüne-Fraktion war dagegen der Meinung, dass es keinen Sinn mache, Missstände aufzudecken und diese nicht zu ahnden.

Sollberger-Bericht wird veröffentlicht

Der Kantonsrat folgte aber mit 78 zu 16 Stimmen der Empfehlung der PUK, den vor vier Jahren als geheim eingestuften Sollberger-Bericht zum Fall Lucie zu veröffentlichten. In dem Bericht wird der Machtkampf zwischen Kantonsgericht und

Staatsanwaltschaft beschrieben. In der Rückschau wurde klar, dass die Geheimhaltung des Papiers zu einer Eskalation des Justizstreits geführt hatte.

Der Kantonsrat würdigte den PUK-Bericht als insgesamt gute Arbeit und als nützliche Grundlage, um das «nach wie vor bestehende Konfliktpotenzial» zwischen Kantonsgericht und Staatsanwaltschaft zu beseitigen. Der PUK-Bericht enthält verschiedene Empfehlungen, die noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen.

Beispielsweise soll die Organisation der Staatsanwalt überprüft werden. Zudem müssten die Aufsichtsbehörden wirksamer organisiert werden. Schliesslich sollen auch die Abwahl von Richtern sowie die Abgangsentschädigungen für abgewählte Richter klar geregelt werden. Den PUK-Bericht nahm der Kantonsrat mit 96 zu 0 Stimmen zur Kenntnis.

Ziegler prüft rechtliche Schritte

In einer Stellungnahme vom Mittwochabend schreibt Ziegler, der Kantonsrat habe mit dem Verzicht auf eine Strafanzeige «einer willkürlichen persönlichen Abrechnung ein Ende gesetzt». Die von der Kommissionsmehrheit versuchte Unterschiebung einer «Amtsanmassung» sei damit vom Tisch.

Es blieben aber nachweislich unhaltbare Passagen im Bericht bestehen, welche zum Teil einem Rufmord gleichkämen, während die eigentliche Ursache des Justizstreits im Dunstkreis der Staatsanwaltschaft ungeklärt bliebe.

Ziegler verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass eine falsche Anschuldigung, auch wenn sie von einer Parlamentskommission stamme, gemäss Strafgesetzbuch unter Strafe stehe. Nähere Abklärungen dazu, auch zur Rolle des Rechtsberaters, seien im Gang

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