Dies erklärte eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Das Schwyzer Strafgericht verurteilte im Juni 2014 neun Männer und eine Frau wegen Menschenhandels und Prostitution in einer Kontaktbar in Tuggen SZ.
In sechs Fällen wurden Freiheitsstrafen zwischen 12 und 32 Monaten gefällt, grösstenteils bedingt bei Probezeiten von zwei respektive drei Jahren. In neun Fällen wurden Geldstrafen und in vier Fällen Bussen gesprochen. Die Verurteilten bestritten vor Gericht die Vorwürfe des Menschenhandels und der unzulässigen Prostitution.
Der Fall geht zurück auf Grossrazzien, die im Februar 2007 in Nidau und Tuggen durchgeführt wurden - eine der grössten je in der Schweiz durchgeführten Aktionen gegen Menschenhandel. 16 Personen wurden verhaftet. Vor dem Schwyzer Strafgericht ging es um die Beteiligten der Bar in Tuggen. Die Anklage sprach von 23 Opfern, die dort zwischen November 2006 und Februar 2007 zur Prostitution gezwungen wurden.