Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Kantonspolizisten Anklage wegen vorsätzlicher Tötung und eventuell fahrlässiger Tötung sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben.
Der Polizist habe in der bedrohlichen Situation in unverhältnismässiger Weise von der Schusswaffe Gebrauch gemacht. Es habe keine Notwehr vorgelegen, der Polizist habe die Tötung in Kauf genommen, sagte die Staatsanwältin am Montag in Schwyz.
Die Verteidigung plädierte auf Notwehr. Der Polizist habe aus einer verdächtigen Bewegung des Beifahrers geschlossen, dass dieser bewaffnet sei, und deshalb habe er geschossen. Die Verteidung verlangt einen Freispruch.
Einbruch in Uri - Flucht nach Schwyz
Zum tödlichen Schuss war es in der Nacht vom 11. auf den 12. September 2012 gekommen. Damals brachen zwei Cousins zusammen mit Komplizen im Kanton Uri ein. Die Cousins flüchteten mit einem gestohlenen Kleinbus und gerieten in Rickenbach bei Schwyz in eine Polizeikontrolle.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft feuerte der beschuldigte Polizist vom Beifahrersitz einen Schuss auf den Kleinbus ab. Das Projektil tötete den 24-jährigen Beifahrer und verletzte den 25-jährigen Lenker des Kleinbusses.
Der Verletzte entkam zuerst, wurde aber am Abend darauf nass und verschmutzt in der Nähe des Tatortes unterhalb der Ibergeregg aufgegriffen. Kurz darauf, im Oktober 2012, wurde der Mann nach Moldawien ausgeschafft und mit einer zehnjährigen Einreisesperre belegt. Er war in Dänemark wegen versuchten Bankraubes sowie Ladendiebstahles vorbestraft. Im August 2013 wurde er in Abwesenheit vom Urner Landgericht zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt.
Der Schwyzer Polizist, der den tödlichen Schuss abgefeuert hatte, wurde in den Innendienst versetzt. Sein Ziel sei es, möglichst bald wieder bei der Sicherheitspolizei arbeiten zu können, sagte er vor Gericht. Das Urteil wird vorausslichtlich am Mittwoch bekannt gegeben.