Die Schwyzer Regierung habe die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht verletzt, so der Kläger. Im Zusammenhang mit der Schwyzer Justizaffäre habe sie heimlich Daten von seinem persönlichen Computerlaufwerk auf dem System des Kantons weitergegeben.
Der Anwalt der Regierung hingegen sagte am Mittwoch in der Verhandlung, das Prozessmaterial des Klägers stütze sich vor allem auf Aussagen Dritter, und auf den Rechnern des Kantons dürften keine persönlichen Daten abgespeichert werden. Deshalb könne man auch nicht von einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts sprechen.
Die beiden Parteien versuchen nun nochmals, sich aussergerichtlich zu einigen.