Als im Juni 2013 im Kanton Schwyz Kinder an Masern erkrankt waren, verhängte der Kantonsarzt ein Schulausschluss für nicht geimpfte Kinder. Diese würden die Krankheit weiter verbreiten. Diesen Entscheid kritisierte die CVP in einem Vorstoss im Parlament und verlangte von der Schwyzer Regierung eine Erklärung.
Solche Schulausschlüsse seien rechtlich korrekt, schreibt nun die Regierung in der Antwort auf den Vorstoss. Der Kantonsarzt habe nach den Richtlinien des Bundes gehandelt, die anderen Zentralschweizer Kantone würden gleich entscheiden.
Schutz wichtiger als Recht auf Bildung
Die Schwyzer Regierung betont weiter, sie gewichte den Schutz vor Masern höher als das Recht, die Schule besuchen zu dürfen. Niemand habe das Recht, andere mit einer potenziell gefährlichen Krankheit anzustecken, nur um am Schulunterricht teilnehmen zu können. Den Unterrichtsstoff könnten die ausgeschlossenen Kinder ja mit Unterstützung der Eltern wieder aufholen.