Die Schwyzer Staatsanwaltschaft kommt nach ihrer Untersuchung zum Schluss, dass der Polizist bei der Kontrolle des Autos zu unrecht von seiner Schusswaffe Gebrauch machte, wie die Schwyzer Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Die beiden Fahrzeuginsassen waren unbewaffnet.
Der Polizist muss sich deshalb vor dem Schwyzer Strafgericht wegen vorsätzlicher und eventuell fahrlässiger Tötung sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der Polizist ging gemäss Staatsanwaltschaft von einer Bedrohung aus. Er feuerte von der Beifahrerseite einen Schuss in den Kleinbus ab.
Eigene interne Untersuchung
Am Mittwoch kündigte das Schwyzer Sicherheitsdepartement eine eigene interne Untersuchung des Vorfalls an. Dabei soll geprüft werden, ob nach dem Zwischenfall bei der Polizei die Ausbildung oder das taktische Vorgehen angepasst werden muss.
Die interne Aufarbeitung soll durch eine ausserkantonale Fachperson unterstützt werden. Wer die Funktion übernimmt, ist noch nicht bestimmt. Das Sicherheitsdepartement will wenn möglich auf Akten der Strafuntersuchung zurückgreifen.
Mit Aufarbeitung gewartet
Um die Strafuntersuchung nicht zu beeinflussen, verzichtete das Departement bislang auf die interne Aufarbeitung, erklärt der Schwyzer Sicherheitsdirektor im Gespräch mit dem Regionaljournal Zentralschweiz von Radio SRF.
Abgeschlossen werden soll die Untersuchung erst, nachdem das strafrechtliche Urteil gefällt worden ist.