Im heutigen Gesetz müssen bei ausserordentlichen Todesfällen Wahrnehmungen, welche auf Gewalteinwirkung hindeuten, der Polizei gemeldet werden. Künftig sollen auch Wahrnehmungen, welche lediglich auf eine erhöhte Bereitschaft zur Gewalt gegenüber Drittpersonen hindeuten, gemeldet werden müssen. Dadurch will die Regierung die häusliche Gewalt entschiedener bekämpfen.
Die Schwyzer Vereinigungen der Ärzte und der Apotheker stellen sich gegen diese Neuerung. Eine Meldepflicht stelle nicht nur einen massiven Eingriff in das Arztgeheimnis dar, erklärt Daniel Burger, der Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz gegenüber Radio SRF.
Wenn Ärzte zudem aus einem blossen Verdachtsmoment heraus zwingend die Polizei informieren müssten, könnte dies mehr Unheil anrichten, als dass es etwas Positives bewirke.
Das neue Gesundheitsgesetz geht nun zur Beratung in den Schwyzer Kantonsrat. Die Regierung will es auf Anfang 2016 in Kraft setzen.
Regionaljournal Zentralschweiz, 12.03 Uhr