Seit Beginn des Jahres 2013 kümmert sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB um Personen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So zum Beispiel wenn sie noch minderjährig sind und die Eltern sich nicht um sie kümmern können, sie geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Diese Aufgaben haben vorher die Gemeinden erledigt.
KESB sucht Gespräch
Im Kanton Schwyz sei die neue Organisation gut gestartet, sagt die zuständige Regierungsrätin Petra Steimen. Es gebe jedoch noch Verbesserungspotential. Darum sucht die KESB mit jeder der 30 Schwyzer Gemeinden das Gespräch. «Es ist wichtig, dass die Gemeinden die KESB als Organisation und die Menschen dahinter kennen», sagt Steimen. Nur so könne man das nötige Vertrauen bilden.
Gemeinden sollen vermehrt in Entscheidung miteinbezogen werden
Die Aktion der KESB kommt beim Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke gut an. Vorstandsmitglied Franz Merlé ist selber Gemeinderat von Freienbach und war früher für diese Fälle zuständig, welche jetzt von der neuen Behörde bearbeitet werden: «Ich habe natürlich den Kontakt zu den Direktbetroffenen verloren.» Das sei aber nicht unbedingt ein Problem. «Wichtig jedoch ist, dass die betroffenen Gemeinden von der KESB angehört werden», sagt Franz Merlé. Dieses Ziel habe er sich mit seinem Verband gesetzt.
Nicht aus finanziellen Gründen Entscheide fällen
«Ganz klar ging die Nähe verloren, welche die Gemeinden zu den betroffenen Personen hatten», sagt auch Regierungsrätin Petra Steimen. Dies sei aber durch das neue Bundesgesetz bewusst so geschehen. «Ein zentrales Anliegen des Bundesgesetzes war ja, dass eine Massnahme nicht aus finanziellen Aspekten getroffen wird, sondern nach fachlichen Grundlagen», erklärt die FDP-Politikerin.
Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr