Eine im September 2014 vom Parlament als erheblich erklärte bürgerliche Motion hatte den Regierungsrat beauftragt, eine Gesetzesrevision vorzubereiten, mit welcher die Sozialhilfeleistungen auf 90 Prozent der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) festgelegt werden.
Zugleich wurde gefordert, Anreize für junge Erwachsene zu erhöhen und den Grundbedarf für den Lebensunterhalt zu reduzieren. Diesen zwei Begehren trägt die Regierung nun mit der verabschiedeten Teilrevision des Sozialhilfegesetzes Rechnung. Sozialhilfeempfänger sollen künftig generell 10 Prozent weniger Geld bekommen.
Zudem soll auf Integrationszulagen und auf Einkommensfreibeträge verzichtet werden. Mit grösseren Einschränkungen sollen künftig junge Erwachsene zwischen dem vollendeten 19. und dem vollendeten 25. Altersjahr leben müssen. Ihr Grundbedarf soll um 20 Prozent reduziert werden. Es gelten einzelne Ausnahmekriterien.