Zum Inhalt springen
Kaffeetasse, Rechner und Mahnung auf einem Tisch. (Symbolbild)
Legende: Müssen in Zukunft noch mehr rechnen: Sozialhilfeempfänger im Kanton Schwyz. Keystone/Symbolbild

Zentralschweiz Schwyzer Sozialhilfeempfänger sollen weniger Geld erhalten

Der Regierungsrat legt das revidierte Sozialhilfegesetz zur Vernehmlassung vor. Es sieht vor, die Sozialhilfe generell um zehn Prozent zu senken. Junge Erwachsene sollen sogar 20 Prozent weniger erhalten.

Eine im September 2014 vom Parlament als erheblich erklärte bürgerliche Motion hatte den Regierungsrat beauftragt, eine Gesetzesrevision vorzubereiten, mit welcher die Sozialhilfeleistungen auf 90 Prozent der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) festgelegt werden.

Zugleich wurde gefordert, Anreize für junge Erwachsene zu erhöhen und den Grundbedarf für den Lebensunterhalt zu reduzieren. Diesen zwei Begehren trägt die Regierung nun mit der verabschiedeten Teilrevision des Sozialhilfegesetzes Rechnung. Sozialhilfeempfänger sollen künftig generell 10 Prozent weniger Geld bekommen.

Zudem soll auf Integrationszulagen und auf Einkommensfreibeträge verzichtet werden. Mit grösseren Einschränkungen sollen künftig junge Erwachsene zwischen dem vollendeten 19. und dem vollendeten 25. Altersjahr leben müssen. Ihr Grundbedarf soll um 20 Prozent reduziert werden. Es gelten einzelne Ausnahmekriterien.

Meistgelesene Artikel