Gegen die im Mai vom Kantonsrat beschlossene Vorlage hat der Hauseigentümerverband des Kantons Schwyz das Referendum ergriffen. Ob dieses bis zur Frist in einem Monat zustande kommt, ist noch offen.
Der Regierungsrat will das revidierte Steuergesetz auf den 1. Januar 2015 in Kraft setzen. Würde die mögliche Volksabstimmung erst am 30. November 2014 durchgeführt, sei die technische Umsetzung der neuen Steuertarife aufs nächste Jahr hin nicht mehr rechtzeitig möglich, teilte die Schwyzer Staatskanzlei am Freitag mit.
Das Schwyzer Parlament beschloss mehrere Massnahmen, um das Minus des Kantons von fast 140 Millionen Franken zu reduzieren. Die Teilrevision des Steuergesetzes bringt gemäss neusten Schätzungen der Regierung rund 62 Millionen Franken Mehreinnahmen.