Das Stimmvolk des Bezirks Küssnacht hat im Frühling 2013 die Gesamtzonenplanrevision abgelehnt. Kurze Zeit später hat der Bezirksrat die Vorlage in fünf Teilbereiche unterteilt und wollte diese erneut zur Abstimmung bringen. Dagegen haben verschiedene Bürger Beschwerden eingereicht.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat diese Beschwerden nun gutgeheissen. Das berichtet die Lokalzeitung «Freier Schweizer». Das Gericht kommt in seinem Urteil zum Schluss: «Nach der Abstimmung über eine Gesamtnutzungsplanrevision ist eine Abtrennung oder Aufsplittung mit dem vom kantonalen Gesetzgeber gewollten Gesetzeszweck nicht zu vereinbaren.»
Obwohl die Unterlagen bereits verschickt sind, kann die Abstimmung am 24. November über die aufgeteilte Zonenplanrevision in Küssnacht nicht stattfinden. In einer ersten Reaktion zeigt sich der Küssnachter Bezirksammann Stefan Kaiser enttäuscht: «Mit diesem negativen Entscheid haben wir nicht gerechnet. Wir haben gehofft, dass das Stimmvolk noch einmal differenziert über die Planung entscheiden kann.» Der Bezirksrat werde den Entscheid akzeptieren und nicht weiterziehen, erklärt Kaiser weiter.