In einer ersten Konsultation hat der Regierungsrat acht Wahlmodelle vorgelegt. Vier liess er darauf weiter bearbeiten. Nun legt er bis Anfang Juni die zwei Modelle zur erneuten Vernehmlassung vor.
Das vom Regierungsrat vorgeschlagene Majorzverfahren sieht vor, dass die Sitze im ersten Wahlgang nach dem relativen Mehr vergeben werden. Es werden somit jene Personen gewählt, die in einem Wahlkreis am meisten Stimmen machen. Ein absolutes Mehr ist nicht nötig. Das Majorzverfahren wird auch von der SVP mit einer hängigen Volksinitiative gefordert.
Beim Doppelten Pukelsheim werden die Sitze zunächst aufgrund der Stimmen im gesamten Kanton auf die Parteien verteilt. Erst dann erfolgt die Zuteilung in den Gemeinden. Vorteil dieses Proporzsystems ist es, dass jede Partei so viele Mandate erhält, wie es ihrem Wähleranteil entspricht. Jede Stimme hat dasselbe Gewicht.
Bei beiden Systemen bilden weiterhin die Gemeinden die Wahlkreise. Jede Gemeinde hat Anrecht auf mindestens einen Sitz im Kantonsrat.