Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz habe bei den drei Männern, die für Betrieb und Überwachung der Bahn verantwortlich waren, kein pflichtwidriges Verhalten festgestellt, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Die Sesselbahn sei technisch in einwandfreiem Zustand gewesen. Auch die Überwachung des Lifts sei vorschriftsgemäss erfolgt.
Rucksack als Unfallursache
Der Unfall werde auf das Zusammentreffen verschiedener unglücklicher Faktoren zurückgeführt, hält die Staatsanwaltschaft fest. Hauptunfallursache sei, dass die Verunfallte einen Rucksack getragen habe.
Beim Unfall am 26. Januar hatte sich die Bauchgürtelschnalle des Rucksacks im Sessel verkeilt. Die Frau blieb bei der Bergstation im Sessel hängen und konnte nicht aussteigen.
Der Sessel stoppte erst nach dem Ende des Sicherheitsnetzes und schwang nach vorne. Die Frau fiel rund sieben Meter in die Tiefe, auf die harte Skipiste. Sie erlag tags darauf im Spital den schweren Verletzungen.