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Zentralschweiz Sicherheitsdirektorin steht grundsätzlich hinter FCL-Fanarbeit

Yvonne Schärli, Sicherheitsdirektorin des Kantons Luzern, will weiterhin an der Fanarbeit und am Fanlokal für die FCL-Fans festhalten. Allerdings brauche das Fanlokal Zone 5 allenfalls einen neuen Standort.

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Yvonne Schärli stellt sich grundsätzlich hinter die Fanarbeit des FCL (Julia Stirnimann, 10.05.2013)
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Die Freude über den 2:0 Sieg des FC Luzern gegen den FC St. Gallen währte nicht lange - auch bei der Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli. Noch steht sie hinter der Fanarbeit des FC Luzern. Allerdings stellt sie den Standort des Fanlokals Zone 5 in Frage, wie auch der Luzerner Polizeikommandant Beat Hensler im Regionaljournal Zentralschweiz.

Es laufen Gespräche

Yvonne Schärli, die Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektorin der SP
Legende: Die Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli (SP) zvg

«Solange die Fans kooperieren und wir uns auf sie verlassen können, stehe ich hinter der Fanarbeit. Wenn sich solche Vorfälle wie der am Mittwoch abend wiederholen, dann stelle auch ich diesen Betrag in Frage», sagt die Sicherheitsdirektorin des Kantons Luzern gegenüber dem Regionaljournal. Es seien bereits Gespräche zwischen den Verantwortlichen der Fanarbeit und der Polizei am laufen.

Im Gespräch wirft Yvonne Schärli auch die Frage auf, ob die Zone 5 den richtigen Standort habe. «Die gegnerischen Fans müssen vom Bahnhof ins Stadion Allmend immer an der Zone 5 vorbei. Es fragt sich, ob das Fanlokal den rechten Standort hat.» Diskussionen um den Standort der Zone 5 gab es bereits in der Vergangenheit. Auch wegen der hohen Mietkosten an der zentralen Lage. Gespräche zu einem neuen Standort seien mit der Stadt Luzern am laufen - auch eine Zwischennutzung käme laut Schärli in Frage.

Konkordat hätte nichts geändert

Momentan laufen in Luzern auch noch Diskussionen um das revidierte Hooligan-Konkordat. Dieses wurde sistiert, da eine Gruppe von Fussballfans aus diversen Schweizer Kantonen das Konkordat vor Bundesgericht anfechten. Allerdings spielt das Hooligan Konkordat - ob alt oder neu - in diesem Zusammenhang keine Rolle, wie Schärli betont: «Dieser Zwischenfall ereignete sich nicht im oder ums Stadion. Und wenn irgendwo in der Stadt Luzern so etwas passiert, dann kann man mit dem Hooligan Konkordat nichts bewirken.»

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