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Ein Mann spielt Golf auf einem Golfplatz.
Legende: Zur geplanten Abstimmung zum Golfplatz Zugersee hätte auch die Minderheit zu Wort kommen müssen. Keystone

Zentralschweiz Signal für alle Zuger Gemeinden

In gemeindlichen Abstimmungsunterlagen müssen auch abweichende Meinungen einer Minderheit zur Wort kommen. Dies hat das Zuger Verwaltungsgericht entschieden. Damit erhalten die Alternative - die Grünen Baar Recht.

Anlass für den Grundsatzentscheid war die geplante Abstimmung zum Golfplatz Zugersee in der Gemeinde Baar. Die Alternative - die Grünen Baar hatten in der offiziellen Abstimmungsbroschüre ihre ablehnende Haltung darlegen wollen. Der Gemeinderat lehnte dies aus zeitlichen Gründen ab.

Nun hat das Zuger Verwaltungsgericht zugunsten der Alternative - die Grünen Baar entschieden. Damit werde Rechtssicherheit für alle Zuger Gemeinden geschaffen, begrüssen die Alternativen Baar das Urteil.

Politische Partei stellt wesentliche Minderheit dar

Das Gericht hält fest, dass in allen Abstimmungsunterlagen die Auffassungen wesentlicher Minderheiten dargestellt werden müssen. Auch wenn es weder ein Referendums- noch ein Initiativkomitee gibt.

Das Gericht hält aber auch fest, dass die Alternative - die Grünen Baar mit ihrem Begehren zeitlich knapp an den Gemeinderat gelangt sind.

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