«Wo bleibt die dazugehörige Infrastruktur ?» lautete eine der kritischen Fragen am Anlass der Stadt Zug. Bauvorsteher André Wicki stimmte zu, dass die verdichtete Bauweise auch mehr Verkehr und mehr Infrastruktur generiert. Da sei die Stadt Zug mit dem Kanton bereits im Gespräch um «mehr Buslinien und Strassen» zu schaffen.
Aber André Wicki plädierte auch für ein langfristiges Umdenken der Bevölkerung. «Wir müssen uns alle selber an der Nase nehmen und auch einmal auf das Velo umsteigen». Fragen aus dem Publikum gab es auch zur geplanten Hochhaushöhe von maximal 80 Metern. Bauvorsteher Wicki versicherte, dass diese Höhe nur an ganz wenigen bestimmten Orten gebaut werden dürften.
Drei Zonen für Hochhäuser
Grundsätzlich gelten Gebäude, die höher als 30 Meter sind, als Hochhaus. In der Stadt Zug sind drei Zonen vorgesehen: Im Stadtzentrum gilt eine Gebäudehöhe von 60 Metern, punktuell bis maximal 80 Meter. Diese Maximalhöhe soll nur in Zentrumslagen möglich sein. Zum Beispiel entlang der Achse Baarerstrasse, im Gebiet der Aabachstrasse und der Eisebahngeleisen.
In den anderen beiden Zonen sind Gebäudehöhen von 60 Metern, respektive 50 Metern zugelassen. Die Debatte in der Stadt Zug steht erste am Anfang. Das Stadtparlament wird das neue Hochhausreglement voraussichtlich im August beraten. Dann wird es öffentlich aufgelegt und der Kanton muss seinen Segen dazu geben.
Regionaljournal Zentralschweiz 06:32 / 17:30 Uhr