Als einer der letzten Kantone hat nun auch der Kanton Zug ein Öffentlichkeitsgesetz. Der Kantonsrat hat die Vorlage in zweiter Lesung verabschiedet. Nun erhalten die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu amtlichen Dokumenten. Der Kanton Zug geht mit seinem Gesetz weiter als der Bund und die meisten Kantone: Auch die Sitzungsprotokolle der Regierung und der Kommissionen sollen für die Öffentlichkeit einsehbar sei.
CVP scheiterte mit Minderheitsantrag
Die CVP versuchte noch mit einem Minderheitsantrag, die Sitzungsprotokolle von Kantons- und Regierungsrat vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen. Allerdings hatte sie mit ihrem Anliegen keinen Erfolg. Der Antrag wurde mit 50 zu 23 Stimmen abgelehnt, in der Schlussabstimmung nahm der Kantonsrat das Öffentlichkeitsgesetz mit 40 zu 29 Stimmen an.
Das Gesetz wird nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft gesetzt, also voraussichtlich Mitte 2014. Zug ist in Sachen Transparenz ein Nachzügler. Im Kanton Bern beispielsweise ist das Öffentlichkeitsprinzip seit rund 15 Jahren in Kraft.