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Zentralschweiz Sollberger-Bericht: Staatsanwaltschaft will Kantonsräte befragen

Im Zusammenhang mit der Krise bei der Luzerner Polizei läuft eine Strafuntersuchung. Sie soll klären, wie der geheime Sollberger-Bericht an die Öffentlichkeit gelangt ist. Nun sollen auch Kantonsparlamentarier der Staatsanwaltschaft Auskunft geben. Sie sollen vom Amtsgeheimnis entbunden werden.

Der geheime Schlussbericht des Berner alt Oberrichters Jürg Sollberger über die Vorfälle bei der Luzerner Polizei kam Ende November an die Öffentlichkeit. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung.

In diesem Zusammenhang will die Staatsanwaltschaft nun auch Mitglieder der Aufsichts- und Kontrollkommission im Kantonsparlament befragen. Diese hatten – nebst der Regierung – Einblick in den Schlussbericht. Für diese Befragung hat die Staatsanwaltschaft ein Gesuch eingereicht, dass die Kantonsräte vom Amtsgeheimnis entbunden werden.

Die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Regierung sind damit einverstanden. Die Entbindung vom Amtsgeheimnis in dieser Sache soll nicht nur für die 17 Mitglieder der Kommission gelten, sondern für alle 120 Kantonsrätinnen und Kantonsräte. Dies erklärt der Staatsschreiber des Kantons Luzern, Lukas Gresch, auf Anfrage des «Regionaljournals Zentralschweiz».

Ob die Staatsanwaltschaft die Mitglieder des Kantonsrates befragen kann und ob diese vom Amtsgeheimnis entbunden werden sollen, kann das Parlament selber entscheiden.

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